Mutmaßungen über die Geschichte
Der Begriff Freemason (Freimaurer) ist das erste Mal in Dokumenten der Kathedrale von Exeter (England) aus dem Jahr 1396 zu finden. 1537 nennt die Gilde in London ihre Mitglieder Freemasons. Dieser Begriff ist vermutlich abgeleitet von der Bezeichnung der Steinbildhauer oder Bauplaner, den freestone- masons.
Trotz aller Bemühungen freimaurerischer und allgemeiner Forschung liegt der Ursprung der Freimaurerlogen immer noch im Dunkeln. Gesichert scheint lediglich, dass sie entgegen aller Legendenbildung weder im alten Rom noch in Griechenland noch in Ägypten entstanden ist. Auch gibt es keine urkundlichen Belege, dass sie auf die Tempelritter oder Rosenkreuzer zurückzuführen ist.
Die Wurzeln der Freimaurerei liegen wohl in den Steinmetz‐Sozietäten (Blütezeit 13. bis in die Mitte des 15. Jahrhundert). Deren Gebräuche und Gepflogenheiten klingen in der freimaurerischen Tradition und Formensprache bis heute nach.
Bereits die römischen Baukollegien besaßen eine Reihe von Privilegien, die sich später ebenfalls bei den Dombauhütten finden: die Befreiung von den bürgerlichen Lasten, eine eigene Gerichtsbarkeit, die Aufnahme von Nichthandwerkern als Ehrenmitglieder und das Gebot der Verschwiegenheit hinsichtlich der vermittelten Bau‐ und Werkstofferfahrungen.
Später kam die Erlaubnis hinzu, die Bibel unabhängig von Priestern zu lesen und zu interpretieren. Unter der Führung eines verantwortlichen Meisters befanden sich in ihren Vereinigungen sowohl die ausführenden Handwerker als auch die planenden Architekten, Künstler und Verwalter.
Die Mitglieder einer solchen „Bauhütte“ lebten und arbeiteten auf engstem Raum zusammen. Überlieferte Bauhüttenordnungen (Ordnung der Steinmetzen zu Straßburg von 1459) zeigen auf, dass sie dabei die Schranken ihres jeweiligen Standes überwunden zu haben scheinen; sie nannten sich untereinander ‘Bruder‘ und legten Wert auf gehobene Umgangsformen, korrekte Erziehung und Toleranz. Für die Mitglieder einer Bauhütte bestanden das Gebot der Verschwiegenheit hinsichtlich interner Fragen des Hüttenlebens sowie die Verpflichtung zur gegenseitiger Unterstützung, Treue und herzlicher Zuneigung. Im Gegenzug wurden sie von der Bauhütte sozial, rechtlich und politisch abgesichert.
Die Lehrlinge und Gesellen erhielten eine praktische und theoretische Ausbildung. Durch einfache Rituale und Zeremonien wurden neue Lehrlinge aufgenommen. Mit den hierbei eingegangenen Verpflichtungen versicherten sich die Bauleute ihrer Geschlossenheit und schützten ihr Wissen. Zudem brachte die Vereinheitlichung der praktizierten Rituale reisende Steinmetze in die Lage, sich in anderen Bauhütten auszuweisen, deren Privilegien zu genießen und dort nach Arbeit zu suchen.
Damit eine Bauhütte ihr Wissen auch an anderen Orten und in anderen Ländern ausüben konnte, genoss sie das Privileg weitgehender Unabhängigkeit von der jeweiligen landesherrschaftlichen Macht. Sie unterstand nach innen und außen zum größten Teil allein der Autorität des von ihr gewählten
Meisters. Voraussetzung hierfür war die Anerkennung der Bauhütte durch eine größere Dombauhütte, wie beispielsweise der Haupthütte von Straßburg.
Obwohl geschichtliche Belege hierfür fehlen, scheinen die Privilegien der Steinmetze ein Grund dafür gewesen zu sein, dass sich ihnen vermehrt Nicht‐Handwerker d.h. angenommene Steinmetze anschlossen, vor allem während der Aufklärung im 17. Jahrhundert. Im Schutz der Bauhütte genossen sie den hohen Standard schöpferischen Könnens, geregelten und gepflegten Zusammenlebens sowie freien Diskussion und die Unabhängigkeit von landeshoheitlichen Reglementierungen. (HSP, Loge Aquarius)